Abschlüsse und Berechtigungen

In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 (erreicht, wenn die Versetzungsbestimmungen der Realschule erfüllt sind).
  • bei entsprechenden Noten in den schriftlichen und mündlichen Fächern (mindestens befriedigende Leistungen) wird der Qualifikationsvermerk erteilt. Er berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien (an Berufskollegs).
  • Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss. Voraussetzung:
    – höchstens eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik, dem
    Lernbereich Gesell-schaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) oder
    dem Lernbereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
    – maximal zwei mangelhafte Leistungen in allen erteilten Fächern
    (Französisch entfällt)
  • ein dem Hauptschulabschluss (nach Kl. 9) gleichwertiger Abschluss (erreicht mit der Versetzung in Klasse 10 der Realschule).
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