Erprobungsstufe

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Von Klasse 5 nach 6 gibt es also keine Versetzung.

Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran. Die Schülerinnen und Schüler gewöh­nen sich während dieser beiden Jahre an die neue Umgebung, an das Fachlehrersystem und an die Arbeits­weise der Realschule.
In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

In der Erprobungsstufe werden dreimal im Schuljahr Erprobungsstufenkonferenzen durchgeführt, in denen über die individuelle Entwicklung der Schülerinnen, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögliche Wege zu ihrer Überwindung und über besondere Fördermöglichkeiten beraten wird.

Stellt die Erprobungsstufenkonferenz fest, dass eine Schülerin/ein Schüler der Klasse 5 in einer anderen Schulform (z.B. Gymnasium) besser gefördert werden kann, so teilt sie dies den Eltern mit und empfiehlt ihnen, einen Wechsel der Schulform zum Ende des Schuljahres zu beantragen.

Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz über den weiteren Verlauf der schulischen Ausbildung der Schülerinnen an der Realschule. Die maximale Verweildauer in der Erprobungsstufe beträgt 3 Jahre. Werden Schülerinnen endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.

Vor Abschluss der Erprobungsstufe prüft die Erprobungsstufenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstandes und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.

Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungsgespräch angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.

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