Erprobungsstufe

Die Erprobungsstufe umfasst die Klassen 5 und 6 und bildet eine besondere pädagogische Einheit. Von der Klasse 5 zur Klasse 6 gibt es keine Versetzung. Es gilt in dieser Zeit, die in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzugleichen und auszubauen und die Schülerinnen und Schüler mit noch unbekannten Arbeitsweisen und Methoden, die am Gymnasium eingesetzt werden, vertraut zu machen. Während dieser Zeit beobachten die Lehrerinnen und Lehrer besondere Fähigkeiten der Kinder und den individuellen Lernzuwachs. Dreimal im Schuljahr werden Erprobungsstufenkonferenzen durchgeführt, in denen über die individuelle Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe beraten wird. Im Anschluss werden besondere Förder- oder Fordermöglichkeiten zusammen mit den Eltern besprochen. Am Ende der Klasse 6 prüft die Erprobungsstufenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstandes und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder ob die Schulform gewechselt werden soll.

Der Schulwechsel von der Grundschule zum Gymnasium ist aber auch ein großer Einschnitt im Leben der Kinder, und so kommt der Erprobungsstufe die wichtige Aufgabe zu, diesen Wechsel kindgerecht zu begleiten und den Übergang von der Grundschule schrittweise zu gestalten. Neben dieser zentralen Aufgabe sind unter anderem der NW-Unterricht (= Naturwissenschaftlicher Unterricht), der Informatik Unterricht, die Leseförderung und verschiedenste Fördermaßnahmen zentrale Bestandteile der pädagogischen Konzepte unseres Gymnasiums in den ersten beiden Jahren.

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